Vor einigen Jahren durfte ich während eines Scrum-Day einen Workshop besuchen, in dem Arbeitssicherheit behandelt wurde. Über diese Veranstaltung habe ich hier und hier berichtet. Der Kenntnisstand der Teilnehmer:innen hatte mich damals schon etwas erschreckt. Um die abgedroschene Phrase zu benutzen: Wir bewegen uns beim Arbeitsschutz nicht im rechtsfreien Raum. Man sollte in seiner Rolle als Unternehmer, Führungskraft und/oder Mitarbeiter:in seine Rechte und Pflichten schon kennen.
Denn ein Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften oder das Arbeitsschutzgesetz kann rechtliche Folgen haben, schreibt Manuela Müller in ihrem Artikel Der Verantwortung ins Auge sehen. Sie fasst in dem Beitrag in leicht verständlicher Form zusammen, was in den Verantwortungsbereich einer Führungskraft gehört. Besonders informativ ist der Kasten, in dem Sie weitere Hinweise und Links zu entsprechenden Informationsbroschüren finden:
- Gesetze und Verordnungen im Internet (Link)
- Vorschriften und Regelwerk der DGUV (d.i. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) (Link)
- Musterformular Pflichtübertragung (Link)
Etwas skeptisch bin ich beim Abschnitt „Konsequenzen unterlassener Aufsicht“. Hier werden Fälle beschrieben, um nicht zu sagen, an die Wand gemalt, in dem Geschäftsführer nach Unfällen zu Geldbußen verurteilt wurden. Die Autorin will verdeutlichen, „wie weit die Folgen bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen und grober Fahrlässigkeit reichen können.“ Nun bin ich kein Jurist, weiß aber, dass der Umgang mit dem Fahrlässigkeitsbegriff nicht trivial ist und Nachweise für insbesondere grobe Fahrlässigkeit oft schwer zu führen sind. Leider fehlt für die beschriebenen Fälle die Quellenangabe mit dem Aktenzeichen. Ich hätte die Urteile gerne einmal nachgelesen.
Mir wäre es lieber, wenn die vorgeschriebene Aufsicht enger kontrolliert und ihre Unterlassung nicht erst dann sanktioniert würde, wenn etwas passiert ist. Das klingt vielleicht hart, aber in diesen Zeiten kann man besonders gut beobachten, wie das mit der Selbstverantwortung funktioniert (oder eben nicht).
Noch ein Tipp: Schauen Sie doch einmal auf der Website der Berufsgenossenschaft vorbei, der Ihr Unternehmen angehört. Sie finden dort Seminare auch für Führungskräfte, die Sie sämtlich kostenlos besuchen können. Auch Ihr Unternehmen kostet das nichts extra.
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